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Urkunden übersetzen lassen

Wann muss man eine Urkunde übersetzen lassen? 

Eine Urkunde ist eine beglaubigte, schriftlich fixierte Erklärung zu einem gewissen Tatbestand. Es gibt viele verschiedene Arten von Urkunden, wie z.B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Adoptionsurkunden oder Scheidungsurkunden. Sie benötigen eine amtlich beglaubigte Übersetzung einer Urkunde, wenn Sie diese ausländischen Behörden vorlegen müssen. Der Beglaubigungsvermerk ist hierbei wichtig, da so die Richtigkeit des Dokuments rechtlich gesichert wird. Wir beraten Sie gerne rund um das Thema „Urkunden amtlich beglaubigt übersetzen lassen“.

Urkundenbeispiele:

Adoptionsurkunde: Wenn Sie im Ausland ein Kind adoptiert haben und diese Adoption nun im deutschsprachigen Raum anerkennen lassen möchten, benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung der Unterlagen. Dazu gehören u.a. Abstammungsurkunden, Geburtsurkunden, Staatsangehörigkeitsnachweis, Meldebestätigung, Adoptionsentscheidung und Sozialberichte.

Einbürgerungsurkunde: Eine Einbürgerungsurkunde ist laut Duden ein Dokument, das die Einbürgerung einer Person bestätigt. Ausländer haben nach Erhalt der Einbürgerungsurkunde das Recht, als Staatsbürger angesehen zu werden und entsprechende Rechte zu genießen. Das bedeutet, dass Eingebürgerte über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis und eine unbeschränkte Arbeitserlaubnis verfügen. Die Einbürgerung hängt jedoch mit den Anforderungen verschiedener Länder/Regionen zusammen. Nach Erhalt der Einbürgerungsurkunde kann eine Übersetzung verlangt werden. Die Übersetzung der Einbürgerungsurkunde hilft, bürokratische Verfahren im Herkunftsland einfacher zu bewältigen.

Geburtsurkunde: Die Geburtsurkunde ist eine sogenannte Personenstandsurkunde und wird u.a. für Eheschließungen, Einbürgerungen und Namensänderungen benötigt. Damit das Dokument auch von den jeweiligen Behörden anerkannt wird, ist es notwendig, die Geburtsurkunde amtlich beglaubigt übersetzen zu lassen, falls Ihnen Ihre Geburtsurkunde nicht in deutscher Sprache vorliegt.

Heiratsurkunde: Die Heiratsurkunde gehört zu der Kategorie der ‚Personenstandsurkunden‘. Eine Übersetzung der Heiratsurkunde kann in vielen Fällen vonnöten sein. Dazu gehören beispielsweise Scheidungen-, Sterbefälle-, Adoptionsangelegenheiten- und Erbfälle im Ausland, Einbürgerungen in Deutschland oder die Beantragung einer neuen Staatsbürgerschaft. Auch bei ausländischen Eheschließungen, welche in Deutschland anerkannt werden sollen, wird eine beglaubigte Übersetzung benötigt.

Scheidungsurkunde: Eine Scheidungsurkunde dient dem Nachweis der Rechtskraft Ihrer Scheidung. Sie muss amtlich beglaubigt übersetzt werden, wenn Sie sich im Ausland geschieden haben und nun in Deutschland erneut eine Ehe eingehen oder wenn Sie sich in Deutschland geschieden haben und im Ausland erneut heiraten möchten. Behörden nehmen i.d.R. keine fremdsprachigen Urkunden an und so ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung quasi unumgänglich.

Notarielle Urkunde: Beglaubigte Übersetzungen von notariellen Urkunden sind nötig, wenn diese für die Legalisierung und Rechtsgültigkeit der Urkunde im Zielland verpflichtend sind. Oft ist dies der Fall, wenn Sie die Dokumente bei Bildungseinrichtungen, Regierungsbehörden, Arbeitgebern, Gerichten oder Berufsorganisationen einreichen müssen.

Wo kann man eine Urkunde beglaubigt übersetzen lassen?

Urkunde übersetzen lassen: Wenn es um Urkundenübersetzungen geht, ist das Übersetzungsbüro Lingua-EXPERT Ihr kompetenter Ansprechpartner. Wir sind deutschlandweit darauf spezialisiert, jede Art von Urkunden, unabhängig von Sprache und Volumen, amtlich beglaubigt zu übersetzen. Wir übersetzen Ihre Urkunden beglaubigt aus über 80 Sprachen u.a. aus dem Englischen, Spanischen, Französischen, Russischen, Türkischen, Italienischen, Arabischen, Albanischen, Chinesischen, Portugiesischen u.v.m. ins Deutsche und umgekehrt. Lingua-EXPERT ist Ihr Partner, wenn es um Urkundenübersetzungen in Hannover, Berlin, Hamburg, Köln, München, Frankfurt, Stuttgart, Düsseldorf, Leipzig, Dortmund, Essen, Bremen, Dresden, Goslar und vielen weiteren Städten geht. 

Was muss bei einer Übersetzung einer Urkunde beachtet werden?

Damit die Urkunden auch im Ausland ihre Rechtsgültigkeit behalten, müssen diese amtlich beglaubigt übersetzt werden. Wir, von Lingua-EXPERT, arbeiten eng mit staatlich anerkannten und zertifizierten Urkundenübersetzern zusammen, um Ihnen die höchstmögliche Qualität zu garantieren. Eine hohe Qualität ist ausschlaggebend für eine Anerkennung Ihrer Urkunden.

Wie viel kostet es, eine Übersetzung einer Urkunde anfertigen zu lassen?

Die Preise für eine beglaubigte Übersetzung einer Urkunde hängen von Faktoren ab wie z.B. Sprache, Umfang, Art der Urkunde oder Dringlichkeit und können daher variieren. Grundsätzlich fangen die Preise für eine Urkundenübersetzung ab ca. 30,00 € zzgl. Versand und MwSt. an.

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